Beratungslehrer

Beratungslehrer Frank Rösel

Beratungslehrer Herr Frank Rösel

beratung@rsobernburg.de

 

 

Über die Arbeit des Beratungslehrers – Beratung in der Schule

Grundlage ist das in der Verfassung verbürgte Recht eines jeden Kindes auf eine ausreichende Bildungsberatung

(1)   Schullaufbahnberatung
(2)   Beratung bei Schulschwierigkeiten
(3)   Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulwesens in psychologisch-pädagogischer Hinsicht
   

(1) Schullaufbahnberatung
o
 Beim Übergang von einer Schulart zur anderen
o Bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse

   
(2) Beratung bei Schulschwierigkeiten

o Enge Kooperation mit allen am Schulleben beteiligten Personen und Institutionen (Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern, andere Beratungseinrichtungen, SMV-Lehrer)

   
(3) Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulwesens

o Unterstützung der Schulen in psychologisch-pädagogischen Fragen
o (zumeist) Mitglied im Kriseninterventionsteam 

 Förderung des offenen und respektvoll-toleranten Umgangs miteinander (Leitbild)
 Gestaltungselement einer „menschlichen“ Schule ( Förderung der sozialen Kompetenz, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit aller am Schulleben beteiligten Personen)    

 

 Beratung ist freiwillig
 Beratung ist streng vertraulich
 Beratung ist partnerschaftlich
 Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe    

 

 Zeit zum Zuhören
 Gespräche
 Problemklärung
 Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach Lösungswegen
 Informationen / Weiterverweisung
 (in Absprache mit der/dem Schulpsychologin/en) Testdiagnostik    

 

(1)   Schülerinnen und Schüler
(2)   Eltern
(3)   Lehrerinnen und Lehrer    

(1) Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler – Ein Erstgespräch wird für sämtliche Probleme der Schüler angeboten!!

Typische Fälle für den Beratungslehrer
o Leistungsschwierigkeiten (schlechte Noten trotz Lernens)
o Probleme bei der Lerntechnik / Organisation                                                                                                                                                                        

Fälle für die Zusammenarbeit mit der/dem Schulpsychologin/en
o Prüfungsangst / Schulangst
o Konzentrationsprobleme
o Familiäre Spannungen
o Persönliche Probleme (psychische Probleme)
o Verhaltensprobleme
       
Fälle für die Zusammenarbeit mit den SMV-Lehrern

o Konflikte in der Klasse (z.B. Mobbing)
o Konflikte mit Lehrkräften     

(2) Beratungsangebot für Eltern – Elternberatung ist auch Aufgabe des Klassenlehrers!
o Für Schüler mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten (Testdiagnostik)
o Verhaltensprobleme
o Schulunlust, Schwänzen    

(3) Beratungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer
o Schwierige Gespräche (Jugendliche, Eltern, Kollegium)
o Unterstützung im Umgang mit schwierigen Schülern und Klassen
o Evtl. Mitwirkung bei einer Supervisionsgruppe (Schwierige Schüler und Klassen)

 

Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitung können sich in Beratungsfragen an die Beratungslehrkraft wenden.
Die Beratung selbst 
unterliegt strenger Vertraulichkeit.